
Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 22.08.2026 · Versionskennung AGB-2026-08-22-v1. Maßgeblich für einen Vertrag ist stets die Fassung, die dem angenommenen Angebot als datiertes Dokument beigefügt war (§ 2 Abs. 1). Diese Seite gibt die aktuelle Fassung wieder; ältere Fassungen halten wir vor und nennen sie auf Anfrage.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsparteien, Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Lausitz Digital GbR, Nico Groß und Eamon Pennekamp, Löbauerstraße 65, 02894 Reichenbach/Oberlausitz (nachfolgend „Anbieter“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern. Der Kunde sichert bei Vertragsschluss zu, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Verbraucher sind ausgeschlossen.
(2) Gegenstand des Vertrags können je nach Beauftragung sein:
- Setup-Leistungen (Website-Relaunch, Neuerstellung, SEO- und GEO-Optimierung) als Werkvertrag („Setup-Vertrag“);
- laufende Betreuung („Care“) in den Stufen Basic, Business und Enterprise, umfassend insbesondere Hosting, Wartung, Updates und Support, als Dauerschuldverhältnis („Care-Vertrag“);
- Suchmaschinenoptimierung („SEO“) als Dienstvertrag.
Die Leistungen können einzeln oder kombiniert beauftragt werden und stellen, auch bei gemeinsamer Beauftragung, jeweils eigenständige Verträge dar. Der Betrieb einer beim Anbieter gehosteten Website setzt für dessen Dauer einen laufenden Care-Vertrag voraus; hierauf weist der Anbieter im Angebot gesondert hin.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Bei Widersprüchen geht die individuell vereinbarte Leistungsbeschreibung diesen AGB vor (§ 2 Abs. 3).
(4) Der Kunde gibt die Zusicherung nach Absatz 1 im Rahmen der Annahme des Angebots gesondert ab (Unternehmerbestätigung). Der Anbieter erfasst und speichert diese Erklärung zusammen mit dem Zeitpunkt der Annahme. Rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht fügt der Anbieter jedem Angebot eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular für den Fall bei, dass der Vertrag entgegen Absatz 1 als Verbrauchervertrag im Fernabsatz zu behandeln sein sollte. Ferner erklärt der Kunde bei der Annahme, dass der Anbieter vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen soll (§ 356 Abs. 5 Nr. 2, § 357a Abs. 2 BGB).
§ 2 Einbeziehung, Geschäftsbedingungen des Kunden, Vertragsschluss, Form
(1) Diese AGB gelten in der Fassung, die dem jeweiligen Angebot als datiertes Dokument beigefügt und darin unter Angabe des Standes bezeichnet ist, für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen. Maßgeblich ist die dem angenommenen Angebot beigefügte Fassung; ein Verweis auf eine „jeweils aktuelle“ Fassung findet nicht statt. Der Anbieter stellt dem Kunden diese Fassung spätestens mit dem Angebot in speicher- und druckbarer Form zur Verfügung. Für die Änderung dieser AGB bei laufenden Care-Verträgen gilt § 8; für Setup-Verträge ist die dem Angebot beigefügte Fassung maßgeblich.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Erbringt der Anbieter seine Leistung, ohne den Bedingungen des Kunden ausdrücklich zu widersprechen, gilt dies nicht als Zustimmung.
(3) Individuelle Vertragsabreden (insbesondere in Angebot, Auftragsbestätigung oder gesondertem Vertrag) haben stets Vorrang vor diesen AGB.
(4) Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform, durch Annahme des Angebots auf der dem Kunden übersandten Angebotsseite oder durch Aufnahme der Leistungserbringung mit Wissen des Kunden – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
(5) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung des Vertrags sowie Kündigungen, Mängelanzeigen und Fristsetzungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige eilbedürftige Erklärungen bleiben formfrei möglich.
(6) Der Vertrag kommt im elektronischen Geschäftsverkehr durch Betätigung der Zusage-Schaltfläche auf der dem Kunden übersandten Angebotsseite zustande. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dieser Seite das Angebot und diese AGB in abrufbarer, speicher- und druckbarer Form bereit und bestätigt den Zugang der Zusage unverzüglich in Textform; dabei übermittelt er den Vertragstext einschließlich dieser AGB erneut. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BGB werden nach § 312i Abs. 2 Satz 2 BGB abbedungen; § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BGB bleibt unberührt.
(7) Maßgeblich für den Inhalt des Vertrags ist ausschließlich das dem Angebot beigefügte Angebotsdokument in der dem Kunden übermittelten Fassung (PDF) nebst den dort bezeichneten Anlagen, nicht der Datenbestand eines vom Anbieter eingesetzten Systems. Der Anbieter übermittelt dieses Dokument mit dem Angebot und erneut mit der Zugangsbestätigung nach Absatz 6 und bewahrt es unverändert auf. Weichen eine Bildschirmdarstellung und das übermittelte Angebotsdokument voneinander ab, geht das Angebotsdokument vor.
(8) Das Angebot ist bis zu dem darin genannten Tag bindend (§ 148 BGB). Der Kunde kann das Angebot innerhalb dieser Frist annehmen oder in Textform ablehnen; die Ablehnung bringt das Angebot nach § 146 BGB zum Erlöschen. Wird das Angebot bis zum Ablauf der Bindungsfrist weder angenommen noch abgelehnt, erlischt es ebenfalls; eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag des Kunden, den der Anbieter in Textform annehmen kann (§ 150 Abs. 1 BGB). Der Anbieter ist nicht verpflichtet, ein erloschenes Angebot zu unveränderten Bedingungen zu wiederholen. Aus einem erloschenen Angebot entstehen keine Ansprüche.
§ 3 Preise, Zahlung, Verzug
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Sämtliche Preise sind Nettopreise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG; die Umsätze sind steuerfrei, eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und ist im Preis nicht enthalten. Entfällt die Kleinunternehmereigenschaft, tritt zu den vereinbarten Preisen die dann gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu; dies ist keine Preisanpassung im Sinne des Absatzes 8 und begründet kein Sonderkündigungsrecht. Startpreise:
- Website-Relaunch: ab 990 € (einmalig)
- Neue Unternehmenswebsite: ab 1.690 € (einmalig)
- SEO & GEO: als einmaliges Setup oder laufende Betreuung, Umfang nach Analyse
- Care: Basic 49 €, Business 99 €, Enterprise 199 € pro Monat
(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wird die Vergütung nach § 3a im Wege der SEPA-Lastschrift eingezogen, gilt § 3a Abs. 3.
(3) Bei Setup-Verträgen ist die Vergütung vollständig nach Lieferung und Abnahme fällig; eine Anzahlung wird nicht erhoben. Der Anbieter stellt die Rechnung nach der Abnahme (§ 5); für die Zahlungsfrist gilt Absatz 2. Abweichend hiervon kann im Angebot ausdrücklich eine Zahlung in monatlichen Raten über eine dort ausgewiesene Laufzeit vereinbart werden; die Raten sind nach Maßgabe des Absatzes 4 fällig, die erste Rate frühestens mit dem ersten Abrechnungsmonat nach der Abnahme.
(4) Die Care-Vergütung wird kalendermonatlich abgerechnet und ist im Voraus geschuldet. Der Anbieter stellt die Rechnung für einen Kalendermonat zu dessen Beginn; die Vergütung ist innerhalb der Frist nach Absatz 2 zur Zahlung fällig.
(4a) Abrechnungsbeginn. Beginnt der Care-Vertrag im Laufe eines Kalendermonats, so beginnt die Abrechnung erst mit dem ersten Tag des Folgemonats (erster Abrechnungsmonat). Für die Zeit von der Inbetriebnahme bis zum Ende des Anfangsmonats erbringt der Anbieter seine Leistungen ohne gesonderte Vergütung. Eine anteilige Berechnung nach Tagen findet nicht statt.
(4b) Abrechnungsende. Der Care-Vertrag endet nach § 7 stets zum Ende eines Kalendermonats. Der Monat, in dem der Vertrag endet, wird als voller Abrechnungsmonat berechnet.
(4c) Anteilige Erstattung. Endet der Vertrag ausnahmsweise innerhalb eines Kalendermonats – insbesondere bei außerordentlicher Kündigung nach § 7 Abs. 5 oder bei Kündigung des Anbieters nach § 7 Abs. 6 –, erstattet der Anbieter bereits gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig nach Kalendertagen.
(4d) Nachträgliche Abrechnung. Unterbleibt eine Abrechnung, stellt der Anbieter die betroffenen Monate gesondert in Rechnung. Die Zahlungsfrist nach Absatz 2 beginnt für jede dieser Rechnungen mit deren Zugang. Für den Einzug per Lastschrift gilt § 3a Abs. 4. Im Übrigen verjähren die Ansprüche des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 €. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 Abs. 5 S. 3 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt im Übrigen unberührt.
(6) Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen aus demselben Vertragsverhältnis in Verzug, kann der Anbieter weitere Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis – einschließlich Hosting und Wartung – bis zum vollständigen Ausgleich zurückhalten, soweit dies in angemessenem Verhältnis zum Verzug steht und nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen.
(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu; das gesetzliche Leistungsverweigerungsrecht bleibt unberührt.
(8) Preisanpassung bei Care-Verträgen: Der Anbieter kann die monatliche Care-Vergütung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (§ 7) in Textform anpassen, soweit sich seine maßgeblichen Kosten (insbesondere Hosting, Software-Lizenzen, Drittdienste, Lohnniveau) erhöhen; die Anpassung ist auf die Kostensteigerung begrenzt. Sinken die Kosten, senkt der Anbieter die Vergütung entsprechend. Die Anpassung ist mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden mitzuteilen. Erhöht sich die Vergütung dadurch um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten, kann der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens sonderkündigen (Ausübung binnen 4 Wochen in Textform). Der Hinzutritt gesetzlicher Umsatzsteuer nach Absatz 1 S. 4 ist keine Preisanpassung im Sinne dieses Absatzes.
§ 3a Zahlung per SEPA-Lastschrift
(1) Die Vergütung aus Care-Verträgen und aus wiederkehrenden Zusatzleistungen kann nach Vereinbarung im Wege des SEPA-Basislastschriftverfahrens eingezogen werden. Der Kunde erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Mandatserteilung erfolgt elektronisch über den vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister; der Anbieter weist den Kunden vor der Erteilung auf den Namen des Zahlungsdienstleisters und die verwendete Gläubiger-Identifikationsnummer hin. Der Einzug erfolgt durch den Zahlungsdienstleister im Auftrag und für Rechnung des Anbieters; der Kunde erkennt den Einzug auf seinem Kontoauszug an der im Mandat genannten Bezeichnung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass das angegebene Konto auf ihn lautet oder er über es verfügen darf, und dass es zum Einzugstermin gedeckt ist. Änderungen der Kontoverbindung teilt er dem Anbieter unverzüglich in Textform mit.
(3) Der Anbieter kündigt jeden Einzug dem Kunden unter Angabe von Betrag und Fälligkeitstermin an (Vorabankündigung). Die Ankündigung erfolgt spätestens fünf Werktage vor dem Fälligkeitstermin; die Frist von 14 Kalendertagen nach dem SEPA-Regelwerk wird hiermit einvernehmlich auf fünf Werktage verkürzt. Die Ankündigung kann in Textform erfolgen, insbesondere in der Rechnung oder im Rechnungsanschreiben. Bei gleichbleibenden Beträgen und wiederkehrenden Terminen genügt eine einmalige Ankündigung für alle künftigen Einzüge unter Angabe des Betrags und der jeweiligen Fälligkeitstermine (Sammelankündigung); ändert sich der Betrag oder der Termin, kündigt der Anbieter den betroffenen Einzug erneut nach Satz 2 an.
(4) Werden mehrere fällige Monatsbeträge zusammen eingezogen – insbesondere im Fall des § 3 Abs. 4d –, weist der Anbieter dies in der Ankündigung gesondert aus und hält die Frist nach Absatz 3 auch für diesen Einzug ein.
(5) Das Recht des Kunden, bei seinem Zahlungsdienstleister innerhalb von acht Wochen ab der Belastung ohne Angabe von Gründen die Erstattung des eingezogenen Betrags zu verlangen (§ 675x Abs. 2 und Abs. 4 BGB), bleibt unberührt. Dieses Recht besteht auch gegenüber Unternehmern und kann durch diese AGB nicht eingeschränkt werden. Der Anbieter weist darauf hin, dass eine solche Erstattung nur die Zahlung betrifft und die zugrunde liegende Forderung nicht berührt; diese wird mit der Rückbuchung erneut fällig, und der Kunde befindet sich weiterhin oder erneut in Verzug, soweit er die Rückbuchung zu vertreten hat.
(6) Wird eine Lastschrift aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund zurückgegeben (insbesondere mangels Deckung, wegen Widerspruchs ohne Rechtsgrund oder wegen erloschener Kontoverbindung), erstattet der Kunde dem Anbieter die hierdurch entstandenen Entgelte der beteiligten Zahlungsdienstleister als Verzugsschaden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 3 Abs. 5, bleiben unberührt.
(7) Der Anbieter kann nach zwei aus vom Kunden zu vertretenden Gründen zurückgegebenen Lastschriften auf Zahlung per Überweisung umstellen. Er zeigt dies dem Kunden in Textform an; ab Zugang der Anzeige sind Rechnungen innerhalb der Frist nach § 3 Abs. 2 durch Überweisung auszugleichen.
(8) Der Kunde kann das Mandat jederzeit in Textform widerrufen. Der Widerruf wirkt für alle Einzüge, die nach seinem Zugang fällig werden. Mit dem Widerruf sind Rechnungen nach § 3 Abs. 2 durch Überweisung auszugleichen. Das Mandat endet mit dem Ende des letzten Vertragsverhältnisses, aus dem eingezogen wird; der Anbieter bewahrt es danach so lange auf, wie dies zur Abwicklung und zur Erfüllung gesetzlicher und regelwerksbedingter Aufbewahrungspflichten erforderlich ist, mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug.
(9) Erfolgt binnen 36 Monaten kein Einzug, verfällt das Mandat nach dem SEPA-Regelwerk. Der Anbieter holt in diesem Fall vor einem weiteren Einzug ein neues Mandat ein.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden bei Setup-Projekten
(1) Der Kunde wirkt an der Durchführung des Projekts im erforderlichen Umfang mit, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten), zeitnahe Rückmeldung auf Freigabeanfragen und Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners. Er sichert zu, an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Rechte zu besitzen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen; dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Rechtsverletzung mitverursacht hat.
(2) Kommt der Kunde einer erforderlichen Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, gerät er in Annahmeverzug; der Anbieter kann eine angemessene Entschädigung verlangen und vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
(3) Dauert der Annahmeverzug trotz Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen länger als 60 Kalendertage an, kann der Anbieter den Vertrag in Textform kündigen; der Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt unberührt.
§ 5 Fertigstellung, Korrekturschleifen, Abnahme
(1) Der Anbieter stellt das Werk dem Kunden in geeigneter Form (z. B. auf einer Testumgebung) zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf.
(2) Im vereinbarten Pauschalpreis sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die konsolidierte Mitteilung der Änderungswünsche in Textform und deren einmalige Umsetzung. Weitere Schleifen sowie Änderungen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus werden nach dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz vergütet; auf die Vergütungspflicht und die voraussichtliche Höhe weist der Anbieter vorab in Textform hin.
(3) Die Abnahme erfolgt durch Erklärung des Kunden in Textform oder durch produktive Inbetriebnahme. Erklärt der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung weder die Abnahme, noch verweigert er sie unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels in Textform, gilt das Werk als abgenommen; hierauf weist der Anbieter bei der Bereitstellung ausdrücklich in Textform hin. Bei Werken ab 5.000 € netto verlängert sich diese Frist auf 21 Kalendertage. Die Bereitstellung nach Absatz 1, die Fristsetzung und der Hinweis nach Satz 2 erfolgen in einer Mitteilung, die der Anbieter dokumentiert (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Gewährleistung, Mängelrüge
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für ausdrücklich übernommene Garantien sowie für arglistig verschwiegene Mängel; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, gilt die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht: Er hat das Werk unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt das Werk insoweit als genehmigt. Ist der Kunde Unternehmer, aber kein Kaufmann, wird er um Anzeige in gleicher Weise gebeten; unterbleibt sie, kann dies zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens führen, soweit dem Anbieter dadurch ein Schaden entsteht.
(4) Bei berechtigter Mängelanzeige leistet der Anbieter Nacherfüllung nach seiner Wahl (Nachbesserung oder Neuerstellung); die Interessen des Kunden sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Nach zweimalig fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(5) Für Störungen, die nach Abnahme im Rahmen eines laufenden Care-Vertrags auftreten, gelten ausschließlich die dort geregelten Fristen. Für Schadensersatzansprüche aus dem Care-Vertrag gilt die gesetzliche Verjährung, nicht die verkürzte Frist nach Absatz 2.
§ 7 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung der Betreuung (Care)
(1) Die einmalige Setup-Leistung ist eine Werkleistung und endet mit der Abnahme; sie begründet für sich genommen kein Dauerschuldverhältnis. Setup-Vertrag und Care-Vertrag sind auch bei gemeinsamer Beauftragung rechtlich selbstständige Verträge.
(2) Der Care-Vertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Er beginnt mit der Inbetriebnahme, d. h. der erstmaligen Freischaltung unter der vereinbarten Domain bzw. der erstmaligen produktiven Nutzbarkeit für den Kunden; den Zeitpunkt der Inbetriebnahme teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem ersten Abrechnungsmonat (§ 3 Abs. 4a). Eine abweichende Mindestvertragslaufzeit – insbesondere von 24 Monaten – gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich als Mindestvertragslaufzeit bezeichnet und dort gesondert hervorgehoben ist (§ 2 Abs. 3). Wird im Angebot eine Betreuung ausdrücklich als „monatlich kündbar“ oder „ohne Mindestlaufzeit“ angeboten, besteht keine Mindestvertragslaufzeit; in diesem Fall gilt Absatz 3 ab Vertragsbeginn.
(3) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Care-Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter; er kann danach von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(4) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor für den Anbieter, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung von mindestens 14 Tagen mit fälligen Care-Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist; für den Kunden, wenn der Anbieter die vereinbarte Betreuung trotz Mahnung und angemessener Frist wiederholt oder für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 14 Tagen nicht erbringt.
(6) Stellt der Anbieter seinen Geschäftsbetrieb dauerhaft ein oder wird die Gesellschaft des Anbieters aufgelöst, kann er den Care-Vertrag auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von drei Monaten in Textform kündigen. In diesem Fall stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten nach § 9 (4) bereit, unterstützt ihn in zumutbarem Umfang beim Wechsel zu einem anderen Anbieter und erstattet bereits im Voraus gezahlte Care-Entgelte, die auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen, nach Maßgabe des § 3 Abs. 4c anteilig.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus einem Care-Vertrag auf einen fachlich geeigneten Nachfolger zu übertragen. Er zeigt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; der Kunde kann den Care-Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich in Textform kündigen.
(8) Diese Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern; verbraucherschützende Vorschriften finden keine unmittelbare Anwendung.
§ 8 Anpassung des Leistungsinhalts und dieser AGB bei Care-Verträgen
(1) Der Anbieter kann den Leistungsinhalt der gebuchten Care-Stufe (Basic, Business, Enterprise) in Textform anpassen, soweit dies aus sachlichen Gründen (technische Weiterentwicklung, geänderte Sicherheitsanforderungen, Anpassung der eingesetzten Infrastruktur) erforderlich ist und der Gesamtwert der Leistung für den Kunden dadurch nicht spürbar gemindert wird. Wesentliche Änderungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform an.
(2) Der Anbieter kann diese AGB für laufende Care-Verträge ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder aus vergleichbar sachlichen Gründen erforderlich ist und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Kunden verschiebt. Die Änderung wird mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
(3) Absatz 2 gilt nicht für die Einführung oder Änderung von Regelungen, die den Hauptleistungsinhalt, die Vergütung oder die Vertragslaufzeit betreffen; solche Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Für Preisanpassungen gilt ausschließlich § 3 Abs. 8. Die erstmalige Vereinbarung eines SEPA-Lastschriftmandats (§ 3a) bedarf stets der ausdrücklichen Erklärung des Kunden und kann nicht nach Absatz 2 herbeigeführt werden.
§ 9 Hosting, Verfügbarkeit, Datensicherung, Datenherausgabe
(1) Der Anbieter hostet die betreuten Websites in einem Rechenzentrum innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der DSGVO und des BDSG.
(2) Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch ohne ausdrücklich vereinbartes SLA keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Ausgenommen sind insbesondere planmäßige Wartungsfenster, Störungen im Verantwortungsbereich vorgelagerter Dritter, höhere Gewalt sowie vom Kunden eingebundene Fremdkomponenten. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform angekündigt; bei dringenden sicherheitsrelevanten Maßnahmen kann die vorherige Ankündigung entfallen. Die Haftung nach § 15 bleibt unberührt.
(3) Solange der Anbieter die Website hostet, erstellt er im Rahmen der Care-Leistung regelmäßige Sicherungskopien (Backups), mindestens wöchentlich; Umfang und Aufbewahrungsdauer ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Care-Tarifs. Für Inhalte, die der Kunde außerhalb der vom Anbieter betriebenen Systeme vorhält oder eigenständig einspielt, bleibt der Kunde selbst sicherungspflichtig.
(4) Bei Beendigung des Care-Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf dessen Verlangen innerhalb von 14 Werktagen dessen Inhalte und personenbezogene Daten (insbesondere Texte, Bilder, Datenbank-Inhalte und Formulareingänge) in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit (Datenexport) und wirkt in zumutbarem Umfang an einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mit. Die Herausgabe dieser Inhalte und personenbezogenen Daten erfolgt unabhängig von einer etwaigen Code-Ablöse und wird nicht von deren Zahlung abhängig gemacht. Nicht Gegenstand dieses Datenexports ist der vom Anbieter erstellte individuelle Quellcode einschließlich der dahinterstehenden technischen Systeme; dessen Übertragung zum Weiterbetrieb bei einem Dritten richtet sich nach § 12 Abs. 3. Mit dem Umzug der Website zu einem Dritten endet die Verantwortung des Anbieters für Betrieb, Verfügbarkeit und Sicherheit der Website; die Haftung für bis dahin zu vertretende Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
(5) Der Anbieter löscht die bei ihm gespeicherten Daten des Kunden 40 Kalendertage nach Vertragsende endgültig, sofern der Kunde nicht zuvor die Herausgabe nach Absatz 4 verlangt hat und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; hierauf weist der Anbieter bei Vertragsbeendigung in Textform hin.
§ 10 Leistungen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO)
(1) SEO-Leistungen sind ein Dienstvertrag. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten nach dem Stand der Technik, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs – insbesondere nicht einer bestimmten Position in den Suchergebnissen (Ranking), einer bestimmten Besucherzahl (Traffic), einer bestimmten Anzahl an Anfragen oder eines bestimmten Umsatzes.
(2) Dies folgt aus der Natur der Sache: Rankings hängen von den Bewertungs-Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber (insbesondere Google) ab, die jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden können, sowie vom Verhalten von Mitbewerbern und vom Ausgangszustand der Website, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Eine Garantie oder Zusicherung bestimmter Rankings, Besucherzahlen oder wirtschaftlicher Ergebnisse gibt der Anbieter nicht ab.
(3) Der Anbieter erbringt SEO-Leistungen unter Beachtung der Richtlinien der Suchmaschinenbetreiber und führt keine Maßnahmen durch, die eine Abwertung oder Auslistung der Website riskieren. Bestehende Abstrafungen oder technische Altlasten teilt der Kunde bei Auftragserteilung mit.
(4) Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch Freigaben und die Bereitstellung von Zugängen zu Website, Content-Management-System und Analyse-Konten. Kommt er einer erforderlichen Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht nach, ist der Anbieter für hierdurch verursachte Verzögerungen und ausbleibende Wirkungen nicht verantwortlich; der Vergütungsanspruch bleibt entsprechend den Regeln des Annahmeverzugs unberührt.
(5) Absatz 1 bis 4 gelten für Maßnahmen zur Optimierung der Auffindbarkeit in KI-gestützten Antwortsystemen und generativen Suchdiensten („GEO“) entsprechend. Der Anbieter hat auf Auswahl, Gewichtung und Zitierweise solcher Systeme keinen Einfluss; eine Aufnahme in oder Nennung durch ein bestimmtes System wird nicht geschuldet.
§ 11 Domains, Drittleistungen und Lizenzen
(1) Soweit die Registrierung einer Domain Teil der Leistung ist, erfolgt diese im Namen und für Rechnung des Kunden; der Kunde wird alleiniger Inhaber. Übernimmt der Anbieter aus technischen Gründen die Funktion des administrativen oder technischen Ansprechpartners (Admin-C/Tech-C), geschieht dies ausschließlich treuhänderisch und endet mit dem Care-Vertrag.
(2) Bei Beendigung des Care-Vertrags übermittelt der Anbieter dem Kunden innerhalb von 10 Werktagen den Auth-Code der betroffenen Domain(s) bzw. veranlasst die zum Anbieterwechsel erforderliche Freigabe. Ein Zurückbehalt ist nur wegen fälliger, unbestrittener Forderungen über 100 € aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(3) Kostenpflichtige Drittleistungen (Plugins, Themes, Schriftlizenzen, SaaS-Dienste) setzt der Anbieter nur nach vorheriger Information über die Kosten und mit Zustimmung des Kunden ein. Lizenzen werden, soweit möglich, auf den Kunden erworben; andernfalls für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen und bei Vertragsende zur Übertragung angeboten, soweit der Drittanbieter dies ermöglicht.
(4) Sämtliche laufenden und einmaligen Kosten für Domains und Drittleistungen trägt der Kunde. Preiserhöhungen Dritter gibt der Anbieter ohne eigenen Aufschlag weiter. Führt eine solche Erhöhung zu einer Mehrbelastung von mehr als 20 % gegenüber den zuletzt vereinbarten Kosten, kann der Kunde die betroffene Drittleistung kündigen, ohne dass dies den Care-Vertrag im Übrigen berührt.
(5) Für Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preise und Ausfälle von Domain-Vergabestellen, Registraren und sonstigen Drittanbietern haftet der Anbieter nur bei Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei deren Auswahl oder bei eigenem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit; im Übrigen gilt § 15.
§ 12 Nutzungsrechte, Urheberrecht, Drittinhalte
(1) Alle vom Anbieter im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (insbesondere Design, Layout, individuell programmierter Code, Grafiken und vom Anbieter verfasste Texte) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht am vom Anbieter erstellten individuellen Quellcode und an den dahinterstehenden technischen Systemen verbleibt beim Anbieter.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Anbieter dem Kunden für die Dauer des Care-Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die beim Anbieter gehostete Website zum vertraglich vereinbarten Zweck – dem Betrieb der Website – zu nutzen. Da die Website auf den Systemen des Anbieters betrieben wird, ist das Nutzungsrecht auf die Vertragsdauer bezogen; mit Beendigung des Care-Vertrags endet der Betrieb der beim Anbieter gehosteten Website (§ 1 Abs. 2). Bis zur vollständigen Zahlung ist das Nutzungsrecht auflösend bedingt; tritt der Anbieter wegen eines nicht nur unerheblichen Zahlungsverzugs nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurück, entfällt es. Bei berechtigtem, begründetem Bestreiten der Forderung bleibt das Nutzungsrecht bestehen, sofern der Kunde den unstreitigen Teil der Vergütung zahlt.
(3) Nicht umfasst sind insbesondere die Nutzung einzelner Werkbestandteile außerhalb des Projekts, die Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch Dritte, die Übertragung der Rechte auf Dritte sowie die Einräumung von Unterlizenzen; diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Insbesondere die Übertragung des vom Anbieter erstellten individuellen Quellcodes und der dahinterstehenden technischen Systeme zum Weiterbetrieb bei einem Dritten (z. B. einer anderen Agentur oder einem anderen Hosting-Anbieter) erfolgt nur auf Wunsch des Kunden und gegen eine gesonderte, projektabhängig im Einzelfall zu vereinbarende Vergütung („Code-Ablöse“). Die Herausgabe der Inhalte und personenbezogenen Daten des Kunden richtet sich nach § 9 und ist von der Code-Ablöse unabhängig; die Übermittlung des Domain-Auth-Codes richtet sich nach § 11. Im Übrigen ist für Umfang und Auslegung der eingeräumten Rechte der Vertragszweck maßgeblich (Zweckübertragungsgrundsatz).
(4) Für vom Anbieter lizenzierte Drittinhalte (Stockfotos, Schriften, Plugins) verschafft der Anbieter dem Kunden ein für den vertragsgemäßen Betrieb der Website ausreichendes Nutzungsrecht. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte sichert dieser die erforderlichen Rechte zu und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit der Anbieter die Verletzung nicht mitverursacht hat. Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Hinweis „Webdesign by Lausitz Digital“ mit Verlinkung anzubringen sowie das Projekt unter Nennung des Firmennamens als Referenz zu verwenden. Der Kunde kann dem jeweils mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt den Hinweis bzw. die Referenz sodann innerhalb von 7 Tagen. Vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden werden von der Referenznennung nicht erfasst.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei für die Dauer des Vertrags sowie für drei Jahre nach dessen Beendigung vertraulich. Vertraulich sind nicht offenkundige kaufmännische, technische oder organisatorische Informationen, insbesondere Zugangsdaten, interne Kennzahlen und nicht öffentlich zugänglicher Quellcode.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Klausel werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen.
(3) Der Anbieter darf vertrauliche Informationen im erforderlichen Umfang an Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer weitergeben, sofern diese zu vergleichbarer Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Regelungen zur Referenznennung (§ 12 Abs. 5) und zum Datenschutz (§ 14) bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er ist dafür verantwortlich, dass seine Website über eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung und ein Impressum verfügt, und stellt den Anbieter von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einem Verstoß hiergegen beruhen; dies gilt nicht, soweit den Anbieter ein Verschulden trifft.
(2) Eine Auftragsverarbeitung nach der DSGVO liegt vor, soweit der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die über die Website erhoben werden (insbesondere Hosting mit Server-Logfiles, Formulardaten, Newsletter-Funktionen, Webanalyse-Dienste sowie Backend-Zugänge). Keine Auftragsverarbeitung liegt vor, soweit sich die Leistung auf Gestaltung, Programmierung, Konzeption oder Beratung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten Dritter beschränkt.
(3) Liegen die Voraussetzungen von Absatz 2 vor, ist der Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung Voraussetzung für die betroffene Leistung. Der Anbieter stellt dem Kunden den vollständigen Text des AV-Vertrags vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung.
(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(5) Die Verarbeitung der Kontodaten des Kunden zum Zweck des Lastschrifteinzugs (§ 3a) erfolgt zur Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Der Anbieter setzt hierfür einen Zahlungsdienstleister ein; die Übermittlung der Zahlungsdaten an diesen und an die beteiligten Kreditinstitute ist zur Durchführung des Zahlungsvorgangs erforderlich.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; hierzu zählen bei Care-Verträgen insbesondere die Verfügbarkeit des Hostings im vereinbarten Umfang und die Datensicherung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Bei einem vom Anbieter zu vertretenden Datenverlust ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde bleibt verpflichtet, ihm überlassene Daten zusätzlich in eigener Verantwortung zu sichern; unterlässt er dies, wird ein hierdurch vergrößerter Schaden als Mitverschulden berücksichtigt.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 16 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Höhere Gewalt sind außergewöhnliche, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Pandemien, große überregionale Energie- oder Netzausfälle sowie großflächige Cyberangriffe auf wesentliche Dritt-Infrastruktur.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich in Textform. Vereinbarte Termine verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert das Ereignis länger als 60 aufeinanderfolgende Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils in Textform kündigen; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 17 Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
(1) Bei Beendigung eines Vertrags geben die Parteien einander die überlassenen Unterlagen und Zugangsdaten heraus bzw. löschen sie nach Maßgabe des § 9, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(2) Wird ein Vertrag vor vollständiger Erbringung der Leistung beendet, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für bereits erbrachte, abgrenzbare Teilleistungen unberührt.
(3) Regelungen, die ihrem Sinn und Zweck nach über das Vertragsende hinaus fortwirken sollen – insbesondere zu Haftung (§ 15), Nutzungsrechten (§ 12), Vertraulichkeit (§ 13) sowie Rechtswahl und Gerichtsstand (§ 18) – bleiben von der Beendigung unberührt.
§ 17a Übertragung des Vertragsverhältnisses auf einen anderen Rechtsträger
(1) Der Anbieter beabsichtigt, sein Unternehmen künftig in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) fortzuführen. Diese Gesellschaft wird unter der Firma „Lausitz Digital UG (haftungsbeschränkt)“ mit Sitz in Reichenbach/Oberlausitz durch Bargründung errichtet; ihre Gesellschafter und Geschäftsführer sind Nico Groß und Eamon Pennekamp (nachfolgend „Nachfolgegesellschaft“). Eine Umwandlung der Gesellschaft des Anbieters in diese Rechtsform ist gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen; die Fortführung des Geschäftsbetriebs erfolgt daher durch Übertragung der einzelnen Vertragsverhältnisse im Wege der Einzelrechtsnachfolge.
(2) Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass der Anbieter dieses Vertragsverhältnis mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf die Nachfolgegesellschaft überträgt (Vertragsübernahme; § 415 BGB entsprechend). Diese Zustimmung gilt für Setup-Verträge, Care-Verträge und SEO-Verträge gleichermaßen.
(3) Die Übertragung wird nur wirksam, wenn der Anbieter sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Übertragungszeitpunkt in Textform anzeigt. Die Anzeige benennt Firma, Sitz, Registergericht und Registernummer sowie die Vertretungsberechtigten der Nachfolgegesellschaft und den Übertragungszeitpunkt. Weicht die tatsächliche Firmierung von Absatz 1 ab, weist der Anbieter hierauf in der Anzeige gesondert hin; die Zustimmung nach Absatz 2 erstreckt sich in diesem Fall nur auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter und Geschäftsführer die in Absatz 1 genannten Personen sind.
(4) Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ab Zugang der Anzeige bis zum Übertragungszeitpunkt in Textform zu diesem Zeitpunkt kündigen (Sonderkündigungsrecht). Der Anbieter weist in der Anzeige gesondert auf dieses Recht, die Frist und die Textform hin. Eine Mindestvertragslaufzeit (§ 7 Abs. 2) steht dem Sonderkündigungsrecht nicht entgegen. Endet der Vertrag hierdurch, gelten § 3 Abs. 4c, § 9 Abs. 4 und § 17 entsprechend; dem Kunden entstehen aus der Kündigung keine Kosten.
(5) Für Verbindlichkeiten, die bis zum Übertragungszeitpunkt begründet worden sind, haften der Anbieter und seine Gesellschafter nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 721 BGB) neben der Nachfolgegesellschaft fort. Die Übertragung führt insoweit nicht zu einer Beschränkung der Haftung zulasten des Kunden.
(6) § 7 Abs. 7 (Übertragung eines Care-Vertrags auf einen fachlich geeigneten dritten Nachfolger) bleibt unberührt.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das Amtsgericht Görlitz bzw. – bei Überschreiten der amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze – das Landgericht Görlitz. Der Anbieter ist daneben berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Barrierefreiheit (BFSG): Eine Umsetzung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der einschlägigen technischen Norm schuldet der Anbieter nur, soweit dies ausdrücklich in Textform vereinbart und gesondert vergütet ist. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob er als Wirtschaftsakteur den Anforderungen des BFSG unterliegt. Erklärt der Kunde in Textform, dass sich sein Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet und Verbraucher von der Bestellung faktisch ausgeschlossen sind, darf der Anbieter dies der Umsetzung zugrunde legen, sofern es nicht offensichtlich unzutreffend ist. Erweist sich die Erklärung als unzutreffend oder unterlässt der Kunde schuldhaft die gesonderte Beauftragung einer barrierefreien Umsetzung, obwohl er dem BFSG unterliegt, stellt der Kunde den Anbieter von hierauf beruhenden begründeten Ansprüchen Dritter frei, soweit den Anbieter kein Verschulden trifft.
(4) Elektronische Rechnungsübermittlung: Der Kunde stimmt zu, dass Rechnungen ausschließlich elektronisch an die von ihm benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden, und zwar wahlweise als elektronische Rechnung in einem strukturierten Format (insbesondere XRechnung oder ZUGFeRD) oder als sonstige Rechnung in einem elektronischen Format (insbesondere PDF). Der Kunde benennt dem Anbieter eine zum Empfang geeignete E-Mail-Adresse und teilt Änderungen unverzüglich in Textform mit. Ein Anspruch auf Übermittlung in Papierform besteht nicht.
(5) Fristen nach diesen AGB berechnen sich nach den gesetzlichen Fristbestimmungen; Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Anbieter: Lausitz Digital GbR, vertreten durch die Gesellschafter Nico Groß und Eamon Pennekamp · Löbauerstraße 65, 02894 Reichenbach/Oberlausitz · kontakt@lausitz-digital.com · +49 155 6533 5495 · Kleinunternehmer nach § 19 UStG
Stand: 22.08.2026 · Fassung AGB-2026-08-22-v1
Anbieter: Lausitz Digital GbR, Nico Groß und Eamon Pennekamp · Löbauerstraße 65, 02894 Reichenbach/Oberlausitz · kontakt@lausitz-digital.com · Kleinunternehmer nach § 19 UStG · Stand: 22.08.2026
Stand: 22. August 2026